10 H‑Regelung: CSU-Fraktion ermöglicht Ausnahmen
Zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern hat die CSU-Fraktion diese Woche in ihrer Fraktionssitzung beschlossen, an der bewährten 10H-Regelung grundsätzlich festzuhalten, um so die Mitbestimmung der Bürger weiter sicherzustellen — aber auch substanzielle Ausnahmen zuzulassen. So können nach Vorstellung der Fraktion Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 1000 Metern reduziert werden, unter anderem bei Vorranggebieten, Staats‑, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst, vorbelasteten Flächen wie beispielsweise Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren ausreichende Flächen an Vorranggebieten für Windenergieanlagen auszuweisen, wodurch auch die Kommunen beteiligt sind.
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