Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder und Antrag an den CSU-Parteitag
Der CSU-Kreisverband Dachau schlägt einen Energie- und Klima-Pakt zwischen Freistaat und Kommunen vor, um die Energieabhängigkeit Bayerns zu reduzieren und insbesondere auch die Windkraft auszubauen. So steht es in einem Schreiben, welches Landtagsabgeordneter Bernhard Seidenath, Landrat Stefan Löwl und der Altomünsterer CSU-Ortsvorsitzende Christian Schweiger kürzlich an Ministerpräsident Dr. Markus Söder geschickt haben. Notwendig hierfür ist eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts sowie eine neue Schwerpunktsetzung mit Vorrang der regenerativen Energieerzeugung gegenüber Arten‑, Natur- und Denkmalschutz. Der CSU-Kreisverband setzt sich zudem für die Förderung von Bürger-Energiegenossenschaften ein und plädiert für verbindliche Ziele bei der Deckung des lokalen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien.
In einem Antrag, den Löwl und Seidenath gemeinsam mit Thomas Böswirth als Leiter des Kompetenzteams Energie des CSU-Kreisverbands für den CSU-Parteitag eingereicht haben, präzisieren sie ihre Vorstellungen und legen die nächsten Schritte fest. So soll jeder Kommune zunächst eine verpflichtende, anhand des Eigenenergieverbrauchs auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet errechnete jährliche Energieerzeugungsquote zugeordnet werden, welche dann entsprechend der Klimaziele sukzessive erhöht wird. „Zu Beginn ist hierbei nur der lokale Stromverbrauch anzusetzen. Perspektivisch kommen weitere Energiearten hinzu, um mit Blick auf die Klimaneutralität am Ende einen ganzheitlichen, integrierten und sektorübergreifenden Ansatz zu haben“, erläuterte Löwl.
Die Kommune weist dabei entsprechende Energieerzeugungspotentiale aus, entweder auf dem eigenen Gemeindegebiet oder auch gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften in Form der interkommunalen Zusammenarbeit, zum Beispiel einen gemeinsamen Windpark an einer geeigneten Stelle. In Kommunen, welche ihre errechnete Energieerzeugungsquote — allein oder in Form von gemeinsamen Planungen — nicht erreichen, unterfallen alle Anträge für Erzeugungsanlagen für regenerative Energie der bauplanungsrechtlichen Privilegierung des § 35 BauGB. Dies bedeutet beispielsweise, dass für Kommunen, welche nicht ausreichende Energieerzeugungspotentiale ausweisen, dann die 10 H‑Regelung nicht mehr gilt.
„Der Klimawandel bewegt die Menschen. Und er wird immer spürbarer. Naturkatastrophen wie extremes Hochwasser oder Stürme sind auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Zudem führt uns der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine vor Augen, dass wir unbedingt versuchen müssen, die von uns benötigte Energie selbst zu produzieren. Der spürbare Ausbau der Windenergie ist dabei neben weiteren PV-Flächen einer der ganz wichtigen Bestandteile des erneuerbaren Energien-Mix“, betonte Seidenath. Christian Schweiger ergänzte: „Spätestens seit dem 24. Februar muss uns allen klar sein, dass Energieautarkie auch ein Baustein für unsere äußere Sicherheit ist. Jetzt ist die Zeit, um zu handeln! In den Gemeinden des Landkreises Dachau sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen.“
„Natürlich wird – gerade mit Blick auf Großverbraucher (z.B. das Chemiedreieck in Burghausen) oder auf Ballungszentren wie der Landeshauptstadt München – nicht jeder Energiebedarf direkt vor Ort bzw. im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in der räumlichen Nähe gedeckt werden können. Neben der Energie-Produktion müssen daher auch die Übertragungswege und ggf. notwendige Speicher mitgedacht werden. Dies muss zwar parallel bedacht werden, sollte jedoch in einem gesonderten Verfahren neben der lokalen Energieerzeugung erfolgen“, betonten Löwl, Seidenath und Böswirth.