Zum Erhalt der Klinik Oberviechtach wurden Unterschriften übergeben.
Petition zum Erhalt der Klinik Oberviechtach
Knapp 4000 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der medizinischen Versorgung an der Klinik Oberviechtach ausgesprochen und diese an die CSU-Abgeordneten Bernhard Seidenath, Alexander Flierl und die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheit, Pflege und Prävention übergeben. Im Rahmen der dazugehörigen Petition hat der Landtags-Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention in dieser Woche dafür votiert, die Petition an den Bundestag weiterzugeben und an die Staatsregierung gemäß Geschäftsordnung des Landtags (§80, 3 als Material) überwiesen. „Der Bund möchte aktuell – zentralistisch — von Berlin aus die Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland neu ordnen. Der Bundestag wird aber seiner Verantwortung nicht gerecht: er muss mit einer Länderöffnungsklausel ermöglichen, dass die Länder ihrer Planungshoheit nachkommen können. Und er muss mit einer Reform der Betriebskosten eine Insolvenzwelle der Kliniken verhindern“, betonen Bernhard Seidenath und Alexander Flierl, der die Petition als zuständiger Stimmkreisabgeordneter, unterstützt hat.
Seidenath stellt klar: „Vor Ort hat der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt den Auftrag, die stationäre Versorgung sicherzustellen. Wenn der Bund es den Ländern nicht ermöglicht, von den bundesweiten Vorgaben abzuweichen, ist sein Gesetzesvorhaben deshalb nicht nur nicht praktikabel und nachteilig für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, sondern auch verfassungswidrig.“ Es bedürfe daher mehr Beinfreiheit für die Bundesländer, damit sie die Versorgung passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen im Land zuschneiden könnten. Insbesondere müsse es in der Entscheidung der Länder liegen, wo und in welcher Weise Ausnahmen von den Anforderungen der geplanten Leistungsgruppen gemacht würden, so Seidenath.
Martin Mittag unterstrich: „Neben der Qualität der stationären Versorgung und der finanziellen Auskömmlichkeit der Häuser ist auch die Aufwuchsfähigkeit in Großschadenslagen – sei es bei Unglücksfällen oder Pandemien – sowie die Wohnortnähe, also der kurze Weg zum nächsten Krankenhaus, ein wertvolles Kriterium. Dies alles bringen die Länder für ihr jeweiliges Gebiet am besten unter einen Hut. Deshalb MUSS der Bund den Ländern via Länderöffnungsklausel dies auch zutrauen. Das Motto muss lauten: Mehr Föderalismus, weniger Zentralismus!“.