Beauftragter Nussel zu Gast im Landratsamt
Bürokratie betrifft alle und deren Abbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe – dies wurde bei einem Gespräch zwischen dem Bürokratieabbau-Beauftragten der Staatsregierung, Walter Nussel, Landrat Stefan Löwl und dem Dachauer Landtagsabgeordneten Bernhard Seidenath im Dachauer Landratsamt einmal mehr deutlich.
Auch die Verwaltung selbst hat massiv mit der Bürokratie zu kämpfen. Klare Kritik übte Stefan Löwl deshalb an der Vielzahl von Kontroll‑, Melde- und Berichtspflichten, denen die kommunale Verwaltung neben ihren anderen Aufgaben nachzukommen hat. Man müsse weg vom grundsätzlichen Misstrauen, hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit. „Solange keine konkreten Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten gegeben sind, muss darauf vertraut werden dürfen, dass bestehende Arbeits- und Dienstpflichten korrekt wahrgenommen werden“, so Löwl. Als plakatives Beispiel benennt er die Nutzung von Dienstfahrzeugen, für die alle berechtigten Personen ihren Führerschein zweimal jährlich der zuständigen Stelle physisch vorzeigen müssen, was dort entsprechend zu dokumentieren ist. Allein im Landratsamt Dachau verursacht dies einen internen Verwaltungsaufwand im 5‑stelligen €-Bereich. Viel einfacher wäre, wenn die Berechtigten nur anzeigen müssten, dass sie ihren Führerschein verloren haben.
Ähnliches gilt für die bestehenden Berichtspflichten an den Bayerischen Landtag. Hier sieht Bernhard Seidenath Potential zur Reduzierung. „Ähnlich dem Sunset-Verfahren sollten wir alle Berichtspflichten auf null setzen und sich für die heute benötigten Informationen bewusst neu entscheiden.“
Der Staat müsse sich wieder stärker auf seine Kernaufgabe konzentrieren, die Grundversorgung der Menschen sicherzustellen, so Walter Nussel. Grundsätzlich brauche es hierfür einen kritischen Diskurs über die Leistbarkeit und Notwendigkeit gesetzlich geschaffener Standards. Wichtiger und gleichzeitig juristisch komplexer Dreh- und Angelpunkt für bürokratieärmere Strukturen sind dabei Fragen des Haftungsrechts. Wo öffentlich-rechtliche Vorgaben ein meist noch vertretbares Maß an Bürokratie verursachen, führen zivilrechtliche Verpflichtungen häufig zu vielen zusätzlichen Anforderungen. Hier müsse ein Weg gefunden werden, die Amtshaftung – Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – konsequent umzusetzen. Dies dürfe nicht durch Weisungen, Verfahrensvorschriften, Versicherungsbedingungen oder interne Fachvorgaben ausgehebelt werden.