GPA will Cannabis-Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl wieder abschaffen
Seidenath: Mit Cannabis-Legalisierung nehmen wir in Kauf, dass mehr Jugendliche
psychisch erkranken!
Mit der von den Ampel-Fraktionen im Bundestag beschlossenen Legalisierung von Cannabis und deren Folgen hat sich der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis (GPA) der CSU in seiner jüngsten Vorstandssitzung am Freitag befasst. Als externen Experten hatte GPA-Landesvorsitzender Bernhard Seidenath, MdL, Professor Marcel Romanos eingeladen, den Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Würzburg und Sonderbeauftragten der Staatsregierung für Prävention für psychische Gesundheit und Sucht.
Nach der Sitzung fasste Seidenath die Erkenntnisse und die Haltung des GPA-Landesvorstands wie folgt zusammen: „Mit der Cannabis-Legalisierung wird ganz bewusst in Kauf genommen, dass mehr Jugendliche psychisch erkranken. Sehenden Auges geschieht dies, weil alle durchgeführten Studien belegen, dass mehr junge Menschen Psychosen entwickeln. Unser Ziel muss es aber doch sein, chronisch psychische Erkrankungen zu verhindern! Und folglich, dass Unter-25-Jährige die Hände ganz von dieser Droge lassen!“
Das Ziel der Bundesregierung war aber ganz klar, Cannabis zu legalisieren. Von diesem Weg wollte sie sich auch durch nichts und niemanden abbringen lassen. „Nicht erkennbar ist, dass durch das neue Gesetz der Jugendschutz verbessert würde. Vielmehr ist durch Studien bekannt, dass genau das Gegenteil passieren wird!“, erklärte Seidenath und fügte hinzu:
„Ein chronischer Cannabiskonsum macht häufige Erkrankungen noch häufiger, nämlich insbesondere Angsterkrankungen und Depressionen. Studien belegen, dass der Konsum überall dort, wo Cannabis entkriminalisiert wurde, gestiegen ist. Die schulische Präventionskampagne des Freistaats Bayern „Cannabis – quo vadis?“, das als Workshop in den 8. bis 10. Klassen durchgeführt wird, muss deshalb auf jüngere Schülerinnen und Schüler ausgeweitet werden, etwa indem es um ein weiteres, spielerisches Tool ergänzt wird. Es bedarf einer groß angelegten Aufklärungs- und Präventionskampagne. Das, was die Bundesregierung bisher unter dem Motto „Legal, aber Brokkoli schmeckt mir besser“ auf die Beine gestellt hat, mutet nur als schlechter Witz an“, erklärte Seidenath.
Mit Professor Romanos sprach der GPA-Landesvorstand auch über die Applikationsform und die hieraus resultierenden Unterschiede. Demnach ist ein parenteraler Konsum (als Kekse etc.) mit der Gefahr einer Hoch- oder Überdosierung, also mit mehr Gefahren verbunden als das Rauchen, das allerdings die Lunge schädigt.
„Fazit: Verkehrsgrenzwerte fehlen noch immer. Damit ist das Gesetz schlecht vorbereitet, ja unseriös gemacht. Wir segeln ins Ungewisse und stochern im Nebel. Von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau findet sich im Gesetz keine Spur, im Gegenteil: Das Bundesgesetz führt durch das Cannabisgesetz mehr Bußgeldtatbestände ein – und erhöht auf diese Weise die Belastung für Polizei und Justiz. Mit der beschlossenen 25 Gramm-Grenze sind Dealer nicht mehr von „normalen Anbauenden“ zu unterscheiden. Ergo: das Gesetz muss bei nächster Gelegenheit, spätestens in der nächsten Periode zurückgenommen werden!“, fasste Seidenath zusammen.