3. Corona-Eilgesetz auf den Weg gebracht
Sondersitzung des AK Wissenschaft und Kunst
Das Gesetz wird dafür sorgen, dass für die Studierenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die nun wieder beschlossenen Einschränkungen des Präsenzbetriebs möglichst wenig Nachteile entstehen. Alle prüfungsrelevanten Fristen werden damit noch einmal verlängert. Außerdem wurde ein Antrag beschlossen, der die Bundesebene auffordert, die Regelungen, die wir in Bayern nun zugunsten der verbeamteten Nachwuchswissenschaftler beschlossen haben, auch auf die Angestellten auszuweiten. Über diese kann Bayern nicht alleine bestimmen, vielmehr muss der Bundestag zu diesem Zweck so bald als möglich eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf den Weg bringen.