Regierungserklärung des Finanzministers
Bayern klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Erbschaftssteuer-Regelungen
Albert Füracker, der Bayerische Finanzminister, hat am Dienstag im Plenum des Bayerischen Landtags in einer Regierungserklärung begründet, warum Bayern beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Erbschaftssteuer-Regelungen des Bundes einreichen wird: die Freibeträge müssen regionalisiert und so fair gestaltet werden, ebenso müssen die Länder über die Höhe der Erbschaftssteuer selbst entscheiden können. Hierbei handelt es sich um ganz essentielle Fragen etwa für die mittelständischen Unternehmen oder die Landwirte in unserem Land, die von den aktuellen Regelungen unverhältnismäßig schwer getroffen werden!