Weniger Bürokratie bei Freistellung für Weiterbildung

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In vie­len Bun­deslän­dern mit geset­zlichem Freis­tel­lungsanspruch fällt die Freis­tel­lungsquote für Weit­er­bil­dun­gen schlechter aus als in Bay­ern. Deshalb sieht Bay­ern in den star­ren geset­zlichen Vorschriften keinen Vorteil für die Weit­er­bil­dung von Arbeit­nehmern. Ins­beson­dere für den Mit­tel­stand und die kleineren Betriebe bedeutet ein geset­zlich­er Freis­tel­lungsanspruch deut­lich mehr Bürokratie. „Wir hinge­gen set­zen auf ein Miteinan­der von Unternehmen und Arbeit­nehmer­schaft statt auf starre Vorschriften und ver­trauen den Tar­if­part­nern“, erk­lären Dr. Ger­hard Hopp, jugend­poli­tis­ch­er Sprech­er der CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag, und Oliv­er Jörg, ehre­namt­spoli­tis­ch­er Sprech­er der CSU-Fraktion.

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