Weniger Bürokratie bei Freistellung für Weiterbildung
In vielen Bundesländern mit gesetzlichem Freistellungsanspruch fällt die Freistellungsquote für Weiterbildungen schlechter aus als in Bayern. Deshalb sieht Bayern in den starren gesetzlichen Vorschriften keinen Vorteil für die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Insbesondere für den Mittelstand und die kleineren Betriebe bedeutet ein gesetzlicher Freistellungsanspruch deutlich mehr Bürokratie. „Wir hingegen setzen auf ein Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmerschaft statt auf starre Vorschriften und vertrauen den Tarifpartnern“, erklären Dr. Gerhard Hopp, jugendpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, und Oliver Jörg, ehrenamtspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion.