Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
CSU-Fraktion verbessert Schutz für Pflegeheim-Bewohner
Mehr Transparenz in Pflegeheimen, verbesserte Verfahrensabläufe, verschärfte Maßnahmen bei Mängeln und verstärkte Prävention von Gewalt und Missbrauch — um das sicherzustellen hat die CSU-Fraktion das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geändert. Konkret sollen die Kontrollen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen — Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) intensiviert und Anordnungen schneller getroffen werden. Wir haben bei der Weiterentwicklung darauf geachtet, dass dadurch nicht mehr Bürokratie geschaffen, sondern abgebaut wird.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen sowie Hospize. Die entsprechende Gesetzesänderung soll am 01. August 2023 in Kraft treten.
Zum Redebeitrag von MdL Martin Mittag
Zum Redebeitrag von Staatsminister Klaus Holetschek
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