GPA-Botschaft der Woche
Krankenhausreform auf Bundesebene braucht dringend eine Länderöffnungsklausel!
Der Bund möchte aktuell –zentralistisch- von Berlin aus die Krankenhauslandschaft in Deutschland neu ordnen.
Die Länder wissen aber am besten, was in ihrem Land nötig ist – und haben daher die Kompetenz zur Krankenhausplanung.
Ein Gesetzesvorhaben, das es den Ländern nicht ermöglicht, von den bundesweiten Vorgaben abzuweichen, ist nicht nur nicht praktikabel und nachteilig für die Versorgung vor Ort, sondern auch glatt verfassungswidrig, wie Prof. Wollenschläger belegt hat.
Es bedarf daher einer Länderöffnungsklausel, damit die Bundesländer die Versorgung passgenau auf ihre Bedürfnisse zuschneiden und entscheiden können, wo und wie Ausnahmen von den Anforderungen der geplanten Leistungsgruppen gemacht werden.
Qualität der stationären Versorgung, finanzielle Auskömmlichkeit, Aufwuchsfähigkeit in Großschadenslagen sowie kurze Wege zur nächsten Klinik sind jeweils wertvolle Kriterien, die die Länder am besten für sich unter einen Hut bringen.
„Mehr Föderalismus, weniger Zentralismus“ lautet deshalb das Gebot!