Tierschutznovelle so nicht umsetzbar
CSU-Fraktion kritisiert praxisfremde Verbote des Bundes
Um auch künftig eine praxisgerechte Nutztierhaltung in Bayern zu ermöglichen, fordert die CSU-Fraktion im Landtag die Bundesregierung auf, Anpassungen an dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzunehmen. Die Landtagsfraktion spricht sich unter anderem gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen aus und verlangt bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes den ohnehin stattfindenden Umstieg auf Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung zu berücksichtigen. Nach dem Willen der Fraktion braucht es neben rechtssicheren Rahmenbedingungen auch angemessene Übergangsfristen, um einen drohenden Strukturbruch insbesondere zum Nachteil kleinerer bäuerlicher Familienbetriebe abzuwenden.
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