GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Für die (Erweit­erte) Wider­spruch­slö­sung bei der Organspende
In Deutsch­land warten ca. 8.400 Men­schen auf ein Spenderor­gan, in Bay­ern rund 1.200. Nach ein­er Trans­plan­ta­tion kön­nten sie wieder weit­ge­hend nor­mal leben. Lei­der fehlen Spenderor­gane, so dass viele auf der Warteliste ster­ben. Es wurde schon alles Mögliche unter­nom­men, um Organspende zu fördern: In Kliniken wur­den Trans­plan­ta­tions­beauf­tragte einge­führt und organ­isatorische Hür­den für Orga­nent­nah­men abge­baut. Doch weit­er ster­ben Men­schen, die nicht ster­ben müssten. Daher müssen wir nun den Schritt von der Erweit­erten Zus­tim­mungs- zur Erweit­erten Wider­spruch­slö­sung gehen. Die Gespräche mit den trauern­den Ange­höri­gen wer­den dann genau so wie bish­er geführt. Eben­falls wie bish­er entschei­den die Ange­höri­gen weit­er über ob oder ob nicht. Weil ohne Wider­spruch Organe ent­nom­men wer­den dürften, ist aber der Geist des Gesprächs pos­i­tiv­er. Mit ein­er Wider­spruch­slö­sung würde der Geset­zge­ber zeigen, dass er Organspende für gut hält, was in dieser emo­tionalen Aus­nahme­si­t­u­a­tion ein psy­chol­o­gisch wichtiger Hin­weis wäre.