GPA-Botschaften der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Mehr Patien­ten­ver­fü­gun­gen!
In ein­er Patien­ten­ver­fü­gung – For­mu­la­re sind im Inter­nat abruf­bar – kann jede volljährige Per­son schriftlich fes­thal­ten, welche medi­zinis­chen und pflegerischen Maß­nah­men sie konkret im Fall bes­timmter gesund­heitlich­er Zustände (z.B. in ein­er plöt­zlichen Not­si­t­u­a­tion oder im End­sta­di­um ein­er unheil­baren Krankheit) wün­scht oder ablehnt. Dies hil­ft den Behan­del­nden; aber auch den Betrof­fe­nen: Indem sie den Patien­ten­willen schriftlich fes­tlegt, stärkt eine Patien­ten­ver­fü­gung die Selb­st­bes­tim­mung. Laut ein­er RKI-Veröf­fentlichung vom 20.9.2023 haben in Deutsch­land nur 44,8% der ab 50-Jähri­gen eine Patien­ten­ver­fü­gung: 50,1% der Frauen und 39,2% der Män­ner. Diese Zahlen soll­ten steigen! Hausärzte kön­nen ide­al über die Bedeu­tung von Patien­ten­ver­fü­gun­gen informieren und zu deren Inhal­ten berat­en. Der durch die Beratungs­ge­spräche entste­hende hohe Zeitaufwand sollte aber angemessen vergütet wer­den, etwa mit Hil­fe ein­er eige­nen Abrech­nungsz­if­fer. So ließe sich die Ver­bre­itung von Patien­ten­ver­fü­gun­gen deut­lich steigern!