GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Not­fall­san­itä­terin­nen und Not­fall­san­itäter auch für Kranken­häuser ausbilden!
Das Berufs­bild des Not­fall­san­itäters erfreut sich großer Beliebtheit: So gab es auf die 10 Aus­bil­dungsstellen, die das BRK Dachau 2023 ange­boten hat, 217 Bewer­bun­gen. Not­fall­san­itäter kön­nen dazu beitra­gen, den im Gesund­heits­bere­ich beste­hen­den Fachkräfte­man­gel zu lin­dern. Denn sie sind viel­seit­ig ein­set­zbar: nicht nur im Ret­tungs­di­enst, son­dern auch in Kranken­häusern, etwa in den Notauf­nah­men. So prak­tizieren es z.B. die Unikliniken Kiel und Augs­burg. Im Sinne eines Skill-Mix­es wird dies als wohltuend emp­fun­den. Das Gesetz allerd­ings lässt eine Beteili­gung der Krankenkassen an den Aus­bil­dungskosten für Not­fall­san­itäter nicht zu, wenn diese in einem Kranken­haus beschäftigt wer­den. Daher muss § 2 Nr. 1a Kranken­haus­fi­nanzierungs-gesetz geän­dert wer­den! Zudem brauchen wir mehr Aus­bil­dungsstellen für Not­fall­san­itäter! Deren Anzahl war 2023 für Bay­ern fast ver­dop­pelt wor­den, wird 2024 aber lei­der wieder etwas reduziert. Hier gäbe es einen vielver­sprechen­den Hebel gegen den Fachkräfte­man­gel im Gesundheitswesen!