Pressemitteilung zur Landarztquote

Foto: Klaus Holetschek

Foto: Klaus Holetschek

CSU-Frak­tion fordert mehr Ärzte fürs Land: Lan­darztquote erhöhen, Numerus clausus abschaffen
CSU-Frak­tion fordert mehr Ärzte fürs Land: Lan­darztquote erhöhen, Numerus clausus abschaffen
In Bay­ern arbeit­en laut Lan­desärztekam­mer knapp 95.000 Ärztin­nen und Ärzte. Trotz dieser Reko­rdzahl stößt die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag weit­ere Maß­nah­men an, um einem Ärzte­man­gel im ländlichen Raum vorzubeu­gen. Ein entsprechen­der Antrag soll heute im Plenum beschlossen wer­den und fordert die Staat­sregierung auf, das Zulas­sungsver­fahren zum Medi­zin­studi­um zu modernisieren.
Frak­tionsvor­sitzen­der Klaus Holetschek:
„Das beste Rezept gegen den Ärzte­man­gel sind mehr Stu­di­en­plätze. Der Freis­taat hat hier­bei bere­its mit 2.700 neuen Stu­di­en­plätzen kräftig vorgelegt. Jet­zt müssen die anderen Län­der fol­gen oder – wie im Fall Bre­mens – über­haupt Medi­zin­stu­di­en­plätze anbi­eten. Gle­ichzeit­ig müssen wir bei den Auswahlver­fahren weg vom Numerus clausus. Viel wichtiger ist doch die konkrete Eig­nung für den Medi­ziner­beruf, zum Beispiel durch rel­e­vante Vor-Aus­bil­dun­gen in der Pflege oder im Ret­tungs­di­enst. Mit unserem Antrag möcht­en wir dafür sor­gen, dass die Uni­ver­sitäten diese Kri­te­rien kün­ftig stärk­er berück­sichti­gen. Denn auch mit ein­er „nur“ guten statt sehr guten Abiturnote kön­nen engagierte junge Men­schen sehr gute Ärzte werden.“
Der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion, Bern­hard Sei­de­nath, ergänzt:
„Für eine hochw­er­tige ärztliche Ver­sorgung sind Landärzte und Amt­särzte gle­icher­maßen uner­lässlich. Mit unserem Antrag möcht­en wir die in Bay­ern gel­tenden Quoten zur Ver­gabe der Medi­zin-Stu­di­en­plätze zeit­gemäß neu justieren. Konkret wollen wir, dass kün­ftig nicht mehr 5,8 Prozent, son­dern 8 Prozent der Bewer­berin­nen und Bewer­ber über die Lan­darztquote und 1,8 statt bish­er 1,0 Prozent über die Amt­sarztquote zum Medi­zin­studi­um zuge­lassen wer­den. Diese Bewer­berin­nen und Bewer­ber verpflicht­en sich, nach ihrem erfol­gre­ichen Studi­um im ländlichen Raum oder als Amt­sarzt tätig zu sein. Im Gegen­zug spielt der Numerus clausus für sie keine Rolle mehr. Mit der Erhöhung der Quoten set­zen wir einen kräfti­gen Anreiz, die flächen­deck­end gute Ver­sorgung mit Ärztin­nen und Ärzten in ganz Bay­ern auch kün­ftig zu erhalten.“