CSU-Fraktion unterstützt Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburt

In Deutsch­land haben Frauen, die bis zur 24. Schwanger­schaftswoche eine Fehlge­burt erlei­den, grund­sät­zlich keinen Anspruch auf Mut­ter­schutz. Die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag unter­stützt aktuelle Über­legun­gen des Bun­des zur Ausweitung der Schutzfrist.

Die stel­lvertre­tende Vor­sitzende des Arbeit­skreis­es für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion der CSU-Frak­tion Car­oli­na Traut­ner erklärt:

Eine Fehlge­burt ist ein drama­tis­ches, ein­schnei­den­des Erleb­nis – sowohl psy­chisch als auch kör­per­lich. Wir unter­stützen daher die Über­legun­gen zur Ein­führung eines gestaffel­ten Mut­ter­schutzes bei Fehlge­burten vor der 24. Schwanger­schaftswoche ohne Wenn und Aber.“

Der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion Bern­hard Sei­de­nath ergänzt:

Bei diesem sen­si­blen The­ma sollte ein parteiüber­greifend­er Kon­sens herrschen, um betrof­fene Frauen in dieser belas­ten­den Lage best­möglich zu unter­stützen. Bedauer­lich ist nur, dass ein solch­er Vorschlag aus der Bun­desregierung erst kurz vor Torschluss kommt.“