Krankenhausreform möglichst schnell neu aufsetzen
Auf Vorschläge der Länder und Bedürfnisse der Praxis eingehen
Die neue Bundesregierung muss die Krankenhausreform möglichst schnell neu aufsetzen und dabei auf die Vorschläge der Länder und die Bedürfnisse der Praxis eingehen. So bedarf es einer Überbrückungsfinanzierung, die sicherstellt, dass es keinen kalten Strukturwandel gibt. Die Krankenhäuser benötigen jetzt eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung, um ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern. Die geplante Vorhaltefinanzierung muss von den Fallzahlen und Mindestvorhaltzahlen entkoppelt werden. In diesem Zug müssen die Sicherstellungszuschläge geprüft werden. Schließlich bedarf es mehr Ausnahmemöglichkeiten zugunsten der Krankenhausplanungsbehörden als bisher im KHVVG vorgesehen. Nach dem komplett verkorksten Gesetzgebungsprozess brauchen wir in dieser für die Menschen elementar wichtigen Frage nach der Neuwahl des Bundestages eine Neuauflage der Reform im Konsens, in Partnerschaft und auf Augenhöhe zwischen Bund und Ländern!