Krankenhausreform möglichst schnell neu aufsetzen

Foto: Bernhard Seidenath

Foto: Bern­hard Seidenath

Auf Vorschläge der Län­der und Bedürfnisse der Prax­is eingehen
Die neue Bun­desregierung muss die Kranken­haus­re­form möglichst schnell neu auf­set­zen und dabei auf die Vorschläge der Län­der und die Bedürfnisse der Prax­is einge­hen. So bedarf es ein­er Über­brück­ungs­fi­nanzierung, die sich­er­stellt, dass es keinen kalten Struk­tur­wan­del gibt. Die Kranken­häuser benöti­gen jet­zt eine schnelle und aus­re­ichende finanzielle Unter­stützung, um ein unkon­trol­liertes Klinikster­ben zu ver­hin­dern. Die geplante Vorhal­te­fi­nanzierung muss von den Fal­lzahlen und Min­destvorhaltzahlen entkop­pelt wer­den. In diesem Zug müssen die Sich­er­stel­lungszuschläge geprüft wer­den. Schließlich bedarf es mehr Aus­nah­memöglichkeit­en zugun­sten der Kranken­haus­pla­nungs­be­hör­den als bish­er im KHVVG vorge­se­hen. Nach dem kom­plett verko­rk­sten Geset­zge­bung­sprozess brauchen wir in dieser für die Men­schen ele­men­tar wichti­gen Frage nach der Neuwahl des Bun­destages eine Neuau­flage der Reform im Kon­sens, in Part­ner­schaft und auf Augen­höhe zwis­chen Bund und Ländern!