Austausch über Selbstbestimmung am Lebensende
Sensibles Thema im AK Gesundheit, Pflege und Prävention: Aktive Sterbehilfe. Im Februar 2020 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein klares Grundsatzurteil: Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene steht aber noch aus. Der Arbeitskreis unter der Leitung von Bernhard Seidenath hat sich in seiner jüngsten Sitzung deshalb mit den Erfahrungen aus Kanada auseinandergesetzt, wo aktive Sterbehilfe und der assistierte Selbstmord seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Gesprächspartner war Dr. Marcus J. Langhans, Allgemeinmediziner aus Comox (Vancouver Island, British Columbia, Kanada). „Der Tod darf für Ärzte keine Therapieoption sein! Mit dem weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sind wir in Bayern auf dem besseren Weg“, so Bernhard Seidenath in seinem Fazit.
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