Austausch über Selbstbestimmung am Lebensende

Foto: CSU-Fraktion

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Sen­si­bles The­ma im AK Gesund­heit, Pflege und Präven­tion: Aktive Ster­be­hil­fe. Im Feb­ru­ar 2020 verkün­dete das Bun­desver­fas­sungs­gericht ein klares Grund­satzurteil: Es gibt ein Recht auf selb­st­bes­timmtes Ster­ben. Eine geset­zliche Neuregelung auf Bun­de­sebene ste­ht aber noch aus. Der Arbeit­skreis unter der Leitung von Bern­hard Sei­de­nath hat sich in sein­er jüng­sten Sitzung deshalb mit den Erfahrun­gen aus Kana­da auseinan­derge­set­zt, wo aktive Ster­be­hil­fe und der assistierte Selb­st­mord seit eini­gen Jahren unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen möglich sind. Gesprächspart­ner war Dr. Mar­cus J. Lang­hans, All­ge­mein­medi­zin­er aus Comox (Van­cou­ver Island, British Colum­bia, Kana­da). „Der Tod darf für Ärzte keine Ther­a­pieop­tion sein! Mit dem weit­eren Aus­bau der Hos­piz- und Pal­lia­tivver­sorgung sind wir in Bay­ern auf dem besseren Weg“, so Bern­hard Sei­de­nath in seinem Fazit.
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