Kommunen dürfen „Strebs“-Beiträge bei Altstraßen vollständig erlassen!
Die Koalitionäre CSU und FREIE WÄHLER schaffen Klarheit bei der Diskussion über Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen. Ab sofort gilt: Kommunen können ihren Bürgern mehr als nur ein Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Beitrags für die Ersterschließung erlassen – nach eigenem Ermessen nämlich gegebenenfalls bis zu hundert Prozent.
Das haben Josef Zellmeier (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag, und Manfred Ländner, Vorsitzender des Arbeitskreises für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport der CSU-Fraktion, sowie der haushaltspolitische Fraktionssprecher Bernhard Pohl und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kommunalexperte Joachim Hanisch (beide FREIE WÄHLER) diese Woche bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag verkündet.