Diese Woche im Plenum
Mehr als 150.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer engagieren sich allein bei den Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Bei den Handwerkskammern sind es über 300.000. Für ihre ehrenamtliche Aufgabe werden sie von Unternehmen und Berufsschulen freigestellt. Der Landtag fordert auf unsere Initiative hin die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass einzelne Prüfungsteile nicht mehr von drei, sondern künftig nur von zwei Prüferenden abgenommen werden. Aus unserer Sicht gibt es nämlich keine zwingende Notwendigkeit, alle Prüfungsleistungen immer durch drei Prüfende bewerten zu lassen. Hier kann man die wertvollen ehrenamtlichen Ressourcen besser einsetzen.
Zum Dringlichkeitsantrag „Berufsbildungsmodernisierungsgesetz – Prüferehrenamt entlasten!“