Jubiläum: 50 Jahre Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG)

Foto: CSU-Fraktion

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Beim Fes­takt betonte Dr. Ute Eil­ing-Hütig, Vor­sitzende des Arbeit­skreis­es Kul­tus und Bil­dung sowie Sprecherin der Inter­frak­tionellen Arbeits­gruppe Erwach­se­nen­bil­dung im Bay­erischen Land­tag: „Seit 1974 bildet das Bay­erische Erwach­se­nen­bil­dungs­förderungs­ge­setz die ver­lässliche Grund­lage für die staatliche Förderung der vielfälti­gen Erwach­se­nen­bil­dung in Bay­ern. Nach über 40 Jahren war es an der Zeit, dieses bewährte Gesetz zu mod­ernisieren. In ein­er gemein­samen inter­frak­tionellen Kraftanstren­gung gelang es uns, im Juli 2018 das neue Gesetz ein­stim­mig zu ver­ab­schieden. Sei­ther haben wir das EbFöG weit­er behut­sam mod­ernisiert. Doch eines ist unverän­dert geblieben: der weite, human­is­tisch geprägte Bil­dungs­be­griff, der den Men­schen zu Selb­stver­ant­wor­tung und Selb­st­bes­tim­mung befähigt.“

Das BayEbFöG ste­ht seit 50 Jahren als klares Beken­nt­nis der bay­erischen Lan­despoli­tik zur Förderung der Erwachsenenbildung.