GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Die Europäische Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD-2024/3019) sieht die technische Aufrüstung unserer Kläranlagen mit einer 4. Klärstufe vor. Dabei sollen Mikroverunreinigungen – auch Rückstände von Arzneimitteln, die durch Patienten ins Wasser gelangen, – herausgefiltert werden. Die Kosten dieser Maßnahmen müssen laut Richtlinie die Hersteller von Arzneimitteln zu mindestens 80% tragen. Aus regulatorischen Gründen dürfen bei Arzneimitteln aber weder Veränderungen vorgenommen noch die Preise erhöht werden. 80% der zu Lasten der GKV verschriebenen Medikamente in Deutschland sind Generika, die Tagestherapie kostet im Schnitt 6 Cent. Zusätzliche Kosten für die Hersteller werden das Problem von Liefer- und Versorgungsengpässen bei lebenswichtigen Arzneimitteln daher massiv verschärfen. Dies darf nicht passieren! Die Versorgung der Menschen muss oberste Priorität haben und jederzeit gewährleistet sein! Die EU muss hier dringlich nachbessern und die Lasten der 4. Klärstufe neu austarieren!