Doppelhaushalt 2019/2020: Justiz
„Die bayerische Justiz ist auch im Doppelhaushalt 2019/2020 gut aufgestellt. Die 210 Planstellen in der allgemeinen Justiz und die 50 Planstellen im Vollzugsdienst, die im Zuge der Flüchtlingskrise geschaffenen wurden, fallen nicht weg, sondern werden um zwei weitere Jahre verlängert. Außerdem will der Freistaat allen neuen Anwärtern, die im Februar 2020 mit der Ausbildung im Justizvollzugsdienst beginnen, einen Sonderzuschlag in Höhe von 115,99 Euro pro Monat auszahlen“, sagen Petra Guttenberger, die Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration im Bayerischen Landtag, und Mitberichterstatter Steffen Vogel. Dies sei ein wichtiger Schritt, um mehr Nachwuchs für den Vollzugs- und Werkdienst zu gewinnen, so Guttenberger und Vogel.