Klare Rahmenbedingungen für Bayerns Obstbauern
„Dass Streuobstwiesen durch das Volksbegehren Artenvielfalt zu gesetzlich geschützten Biotopen werden können, hat bei vielen unserer Landwirte in Bayern zu Verunsicherung geführt“, sagt Eric Beißwenger, der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag. „Um Missverständnisse auszuräumen und Klarheit für unsere Landwirte zu schaffen, haben wir heute im Umweltausschuss beschlossen, dass die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlassen wird. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen künftig gesetzlich geschützte Biotope sind.“