Integrationsgesetz: Keine Zweifel an Vereinbarkeit mit der Verfassung
Das Bayerische Integrationsgesetz auf dem Prüfstand: Vergangene Woche hat sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob das Gesetz, das nach 20-stündiger Debatte mit der Mehrheit der CSU-Fraktion im Dezember 2016 verabschiedet wurde, verfassungskonform ist. Dagegen geklagt hatten die Fraktionen von SPD und Grünen. „Integration ist keine Einbahnstraße. Wir verfolgen den Ansatz: Fördern und Fordern. Konkret heißt das: Wir unterstützen Flüchtlinge und Migranten insbesondere mit Sprachkursen sowie mit einem umfassenden Maßnahmenpaket, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben wir gemeinsam mit der Bayerischen Wirtschaft bis Ende 2018 fast 220.000 Geflüchtete in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht.
Gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass alle, die bei uns leben wollen, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung achten und mittragen und damit unsere Leitkultur akzeptieren”, so Tobias Reiß, Parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter der CSU-Fraktion. Das Urteil wird am 3. Dezember verkündet.