Näheres zur Maskenpflicht
In den letzten Wochen habe ich wiederholt Anfragen zur Maskentragepflicht während der Corona-Pandemie erhalten. Grundsätzlich ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung extrem wichtig, um gerade beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und auch sonst, wo sich Menschen begegnen, die Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern. Wer eine Maske trägt, schützt seine Mitmenschen, weniger sich selbst, weshalb alle, die eine Maske verweigern, obwohl bei ihnen keine Hinderungsgründe vorliegen — wie etwa bei den AfD-Abgeordneten und Mitarbeitern im Bayerischen Landtag — nur als reichlich rücksichtslos und unsolidarisch bezeichnet werden können. Gleichwohl gibt es auch Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Staatsregierung im einzelnen geregelt sind: So braucht eine Maske ausnahmsweise dann nicht getragen werden, wenn sie im Einzelfall, insbesondere aus ärztlicher Sicht, als unzumutbar gilt. Wer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, muss auch eine Sanktionierung nicht befürchten. Bei einer möglichen Überprüfung, etwa durch Polizeibeamte, kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestätigendes Attest für Klarheit sorgen. Dass nicht jeder gesundheitlich in der Lage ist, der Maskenpflicht nachzukommen, sollten dann auch die Mitmenschen der davon Betroffenen bedenken und sie nicht vorverurteilen oder sie womöglich gar verbal angehen. Die Maskenpflicht ist ein enorm wichtiger Beitrag, um zu einer weitestgehenden Normalität zurückkehren zu können. Abstand halten, Handhygiene und Maskenpflicht helfen enorm dabei, die Verbreitung des schlimmen Virus zu verhindern. Wir werden aller Voraussicht nach noch mindestens ein Jahr mit diesen Einschränkungen leben müssen.