Experten- und Sachverständigen-Anhörung .….
.….. zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Eine Experten- und Sachverständigen-Anhörung zum neuen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) haben kürzlich die beiden Landtagsausschüsse für Gesundheit und Pflege sowie für Soziales, Familie und Arbeit durchgeführt. Im Plenarsaal des Maximilianeums hat insbesondere der Hilfeteil des neuen Gesetzes gute Noten erhalten. Seit 1. Juli dieses Jahres ist in ganz Bayern — unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/655 3000 — der Krisendienst Psychiatrie — für seelische Notlagen — erreichbar und sucht im Fall des Falles auch innerhalb einer Stunde mit einem mobilen Team Betroffene vor Ort auf. Was also der Notarzt für körperliche Beschwerden ist, ist nun der Krisendienst für psychische Probleme. Das Beeindruckende am PsychKHG war, dass es zusammen mit Betroffenen und Psychiatrie-Erfahrenen erarbeitet wurde. Dasselbe sollte und wird auch für die Weiterentwicklung dieses Gesetzes gelten! Auch das war ein Motiv für diese fruchtbringende Anhörung, an der auch der Verband der Psychiatrie-Erfahrenen teilgenommen hat.