Umgang mit Sterbenden und Schwerstkranken
Frakionsinterne Anhörung
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr ein Grundsatzurteil in Sachen Sterbehilfe gesprochen: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Auf Anregung von Dr. Beate Merk hat sich der Arbeitskreis Gesundheit und Pflege mit den Folgen dieses Urteils zusammen mit einer hochrangig besetzten Expertengruppe beschäftigt.
Ebenso mit der Situation in der Versorgung durch das Hospizwesen und der Palliativmedizin und die damit verbundenen Herausforderungen, etwa der weitere Ausbau gerade in den Pflegeheimen und der damit verbundenen weiteren Ausbildung der Pflegekräfte.
Die Menschen müssen, so die Forderung von Seiten der beteiligten Ärztinnen und Ärzte, über Alternativen dazu umfasssend beraten und auch psychosozial begleitet werden. Wichtig sei auch die Suizidprävention und die Versorgungsinformation für die Betroffenen weiter zu stärken.
Einig war man sich, dass es einer Regelung bedarf, die die Geschäftsmäßigkeit der Sterbehilfe ausschließt. Dr. Beate Merk kündigte nach der Anhörung an, dass sich der AK weiter intensiv mit diesen fundamentalen Fragen befassen werde.