Umgang mit Sterbenden und Schwerstkranken

Foto: CSU-Fraktion

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Frakion­sin­terne Anhörung
Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat­te im ver­gan­genen Jahr ein Grund­satzurteil in Sachen Ster­be­hil­fe gesprochen: Es gebe ein Recht auf selb­st­bes­timmtes Ster­ben. Auf Anre­gung von Dr. Beate Merk hat sich der Arbeit­skreis Gesund­heit und Pflege mit den Fol­gen dieses Urteils zusam­men mit ein­er hochrangig beset­zten Experten­gruppe beschäftigt.
Eben­so mit der Sit­u­a­tion in der Ver­sorgung durch das Hos­pizwe­sen und der Pal­lia­tivmedi­zin und die damit ver­bun­de­nen Her­aus­forderun­gen, etwa der weit­ere Aus­bau ger­ade in den Pflege­heimen und der damit ver­bun­de­nen weit­eren Aus­bil­dung der Pflegekräfte.

 

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Die Men­schen müssen, so die Forderung von Seit­en der beteiligten Ärztin­nen und Ärzte, über Alter­na­tiv­en dazu umfasssend berat­en und auch psy­chosozial begleit­et wer­den. Wichtig sei auch die Suizid­präven­tion und die Ver­sorgungsin­for­ma­tion für die Betrof­fe­nen weit­er zu stärken.

Einig war man sich, dass es ein­er Regelung bedarf, die die Geschäftsmäßigkeit der Ster­be­hil­fe auss­chließt. Dr. Beate Merk kündigte nach der Anhörung an, dass sich der AK weit­er inten­siv mit diesen fun­da­men­tal­en Fra­gen befassen werde.