Anhörung zum Denkmalschutzgesetz
Besserer Schutz von Denkmälern und Nutzung vorhandener Energiepotenziale
Über die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes haben diese Woche im Senatssaal des Bayerischen Landtages unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Robert Brannekämper zahlreiche Sachverständige aus Archäologie, Architektur und Denkmalpflege mit den Abgeordneten diskutiert. Bei der Reform des Denkmalschutzgesetzes geht es darum, einerseits die Denkmäler und Bodendenkmäler in Bayern bestmöglich zu schützen und andererseits vorhandene Energiepotenziale künftig noch stärker zu nutzen — unter anderem soll es künftig möglich werden, auch in und auf Denkmälern Solar- und Geothermieanlagen errichten zu können.
Weitere Informationen zum Thema