Bernhard Seidenath: Freistaat unterstützt Hochwasser-Betroffene in Bayern mit 100 Millionen Euro

Die Unwet­ter der ver­gan­genen Tage haben in vie­len Teilen Bay­erns Hochwass­er aus­gelöst und beträchtliche Schä­den verur­sacht, so auch in unserem Land­kreis Dachau. Der Bay­erische Min­is­ter­rat hat in sein­er heuti­gen Sitzung deshalb kurzfristig unbürokratis­che und schnelle Soforthil­fen beschlossen. Viele Men­schen sind vom Unwet­ter betrof­fen, die Schä­den sind immens. In Bay­ern wird nie­mand allein­ge­lassen! Geschädigte wer­den mit Soforthil­fen unter­stützt. Gle­ichzeit­ig will ich mich bei allen Ein­satzkräften bedanken, die Tag und Nacht gegen die Fluten gekämpft haben und weit­er­hin kämpfen“, erk­lärte der Dachauer Stimmkreis­ab­ge­ord­nete Bern­hard Seidenath.

Das Sofort­pro­gramm zur schnellen und unbürokratis­chen finanziellen Hil­fe ste­ht geschädigten Pri­vathaushal­ten, Gewer­be­be­trieben, selb­st­ständig Täti­gen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staat­sregierung zur Lin­derung der akuten Not­lage und zur Besei­t­i­gung der ent­stande­nen Schä­den einen Finanzrah­men von bis zu 100 Mil­lio­nen Euro bere­it. Die wichtig­sten Eck­punk­te sind:

  • Soforthil­fe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Ver­sicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthil­fe „Ölschä­den an Wohnge­bäu­den“ bis zu 10.000 Euro je Wohnge­bäude (bei Ver­sicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Not­stands­bei­hil­fen aus dem „Härte­fonds“: Zuschüsse an Pri­vathaushalte, Gewer­be­be­triebe, selb­st­ständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vere­ine beim Vor­liegen ein­er außergewöhn­lichen Notlage.

Voraus­set­zung für die Auszahlung dieser Hil­fen ist ein Antrag bei der zuständi­gen Kreisverwaltungsbehörde.

  • Soforthil­fe­pro­gramm für Unternehmen und Freiberu­fler: Antrags­berechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Ange­hörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaft­sna­her Infra­struk­tur mit jew­eils bis zu 500 Arbeit­nehmern. Es wird eine Soforthil­fe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstat­tet wer­den unmit­tel­bar durch das Hochwass­er verur­sachte Schä­den an Betrieb­sstät­ten und Infra­struk­turen. Bei nicht ver­sicherbaren Schä­den wird dabei die Soforthil­fe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstat­tungs­fähi­gen Aus­gaben, bei ver­sicherbaren und bei ver­sicherten Schä­den in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstat­tungs­fähi­gen Aus­gaben gewährt. Die Auszahlung erfol­gt auf Antrag durch die zuständi­ge Bezirksregierung.
  • Soforthil­fe für Schä­den in der Land­wirtschaft (ein­schließlich Garten­bau) sowie der Fis­cherei. Die Auszahlung erfol­gt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle ein­er durch das Hochwass­er verur­sacht­en außergewöhn­lichen Not­lage weit­ere Not­stands­bei­hil­fen möglich. Weit­er­hin ste­hen allen Betrof­fe­nen steuer­liche Erle­ichterun­gen zur Verfügung.

Nach dem Schock der Fluten geht es nun darum, die Betrof­fe­nen zu stützen und die Schä­den zu beheben. Wir müssen aber auch in die Zukun­ft blick­en und sehen, wie der­ar­tige Schä­den kün­ftig ver­hin­dert wer­den kön­nen und gar nicht erst entste­hen. Dies wird eine große Auf­gabe, denn solche Starkre­genereignisse wer­den eben­so wieder auftreten wie lange Trock­en- und Dür­repe­ri­o­den“, erk­lärte Seidenath.