„Brennpunkt Betreuungsrecht“
Selbstbestimmtes Handeln stärken
„Brennpunkt Betreuungsrecht“ — so war eine Online-Veranstaltung überschrieben, zu der der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis (GPA) der CSU und der Arbeitskreis Juristen der CSU am letzten Montag eingeladen hatten. Seit Jahresbeginn gelten umfangreiche Neuerungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die das Recht auf selbständiges und selbstbestimmtes Handeln im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention stärken, und zwar sowohl vor als auch während der Betreuung. Das Ziel der Betreuung ändert sich vom „Wohl des Betreuten“ hin zum „Wunsch bzw. Willen des Betreuten“. Auch soll künftig die Unterstützung des Betroffenen deutlichen Vorrang vor dessen Vertretung genießen. Zudem soll die gerichtliche Aufsicht über die Betreuer gestärkt werden.
Über die praktischen Auswirkungen der Reform berichteten Berufsbetreuer Peter Berger und meine Landtagskollegin Petra L. Guttenberger als Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags. Danke an die Bezirksvorsitzenden von GPA und AKJ, Rainer Jünger und an Stephan Faber, für die Organisation dieser guten und wichtigen Veranstaltung!