GPA Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
In unserem Land herrscht Mangel an Ärztinnen und Ärzten.
Dies gilt für Hausärzte, also für Fachärzte für Allgemeinmedizin, aber auch für sämtliche weiteren Fachärztinnen und ‑ärzte. Ein Grund hierfür liegt in der Deckelung der Weiterbildung in der ambulanten grundversorgenden fachärztlichen Versorgung: Nach §75 a Abs.9 i.V.m. Abs.1 SGB V dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die fachärztliche Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und zugelassener MVZ nur in bis zu 2.000 Weiterbildungsstellen fördern. Diese Begrenzung begünstigt den Mangel an Fachärzten. Während bei den Fachärzten für Allgemeinmedizin mindestens 7.500 Weiterbildungsstellen gefördert werden müssen, sind es bei der grundversorgenden fachärztlichen Versorgung maximal 2.000 Weiterbildungsstellen für ganz Deutschland. Diese Obergrenze muss deutlich angehoben werden, am besten um die Hälfte auf 3.000 Weiterbildungsstellen; zudem möglichst nicht auf „bis zu“, sondern, wie bei den Hausärzten, auf „mindestens“ 3.000!