GPA-Botschaft der Woche
Vergütung für Heilmittelerbringer regionalisieren! Attraktivität der Heilmittelerbringer-Berufe steigern!
Für die Vergütung der Heilmittelerbringer bedarf es mehr regionaler Spielräume. Für den Bereich der Heilmittel wurden 2019 mit dem Bundesgesetz TSVG die Zuständigkeiten für Verträge und Preisvereinbarungen vollständig auf die Bundesebene verlagert. Regionale Bedarfe finden so keine ausreichende Berücksichtigung mehr. Die Vertragsverhandlungen für Heilmittel obliegen alleine den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene. Diese haben nach § 125 SGB V zu beachten, dass die auszuhandelnden Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Zu berücksichtigen sind die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie die durchschnittlich laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis. Allerdings wird dabei den im Bundesgebiet stark regional abweichenden Kosten nicht Rechnung getragen. So sind die Kostenstrukturen in Görlitz völlig andere als in München. Die bayerischen Heilmittelerbringer leiden hierunter massiv! Dies schmälert auch die Attraktivität der Heilmittelerbringer-Berufe!