CSU-Fraktion will Bayerns Lösung beibehalten
Mineralische Bauabfälle und Aushub
Bayerischer Verfüll-Leitfaden soll trotz Mantelverordnung des Bundes weiter angewandt werden können: Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag dafür ein, dass die Mantelverordnung des Bundes zur Verwertung mineralischer Abfälle (u.a. Bauschutt) nur mit einer Länderöffnungsklausel in Kraft tritt. Konkret soll die Weiterverwendung von Bauschutt z.B. zur Verfüllung wie in jahrzehntelanger, bewährter Weise möglich bleiben. Vor allem geht es auch darum, die Baukosten für Bauherrinnen und Bauherrn im Freistaat nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.