Deutschland braucht ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz!
Maximilian Th. L. Rückert / Bernhard Seidenath
Bis 2025 will die EU-Kommission mit Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums für einen effizienten Austausch und direkten Zugriff auf
unterschiedliche Gesundheitsdaten sorgen – für die Gesundheitsversorgung selbst (Primärnutzung)
und die Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
das Patientendatenschutzgesetz brauchen dafür eine innovationsoffene Ergänzung: ein patienten-
zentriertes Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das öffentlicher und industrieller Forschung und
Entwicklung Datennutzung ermöglicht.