Diese Woche im Plenum
Der Bundestag hatte Ende November 2018 im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ eine Grundgesetzänderung beschlossen, die dem Bund ermöglichen würde, auch in Inhalte der Schulbildung einzugreifen. Um das zu verhindern, haben die Länder im Bundesrat einstimmig den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Dieser wird sich am 30.1.2019 mit der geplanten Grundgesetzänderung befassen. In unserem Dringlichkeitsantrag bitten wir die Mitglieder der Staatsregierung im Vermittlungsausschuss, sich für die Länderkompetenz im Bildungsbereich einzusetzen.
Zum Dringlichkeitsantrag „Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ jetzt – ohne Eingriffe in die Kompetenzen der Länder im Bildungsbereich!“
Weitere Dringlichkeitsanträge:
Gründungspaket für freiberufliche Hebammen