Diese Woche im Plenum
Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben. Das wollen wir ändern und haben uns mit einem Dringlichkeitsantrag für die steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung eingesetzt.
Wir möchten die Rahmenbedingungen für die Leitungen in Bayerns Kindertageseinrichtungen verbessern. Deshalb haben wir uns in einem weiteren Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, den Leitungs- und Verwaltungsbonus zügig umzusetzen.
Weitere Dringlichkeitsanträge dieser Woche:
Unterstützung unserer bayerischen Waldbesitzer in schweren Zeiten des Klima-wandels