Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt
Nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Integrationsgesetz sieht die CSU-Fraktion ihr Konzept der Integration bestätigt: Insbesondere die in der Präambel des Gesetzes dargestellte Leitkultur und die Ziele der Integration wurden von den Richtern wie erwartet als verfassungsgemäß eingestuft. „Der Verfassungsgerichtshof hat das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Der bayerische Weg, Integration zu fördern, aber auch den Respekt vor unserer Werteordnung einzufordern – dieses gegenseitige Miteinander wurde vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt,“ so der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß.