Experten-Anhörung zu ANKER-Einrichtungen in Bayern
Petra Guttenberger, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags, sieht die Beschleunigung der Verfahren nach der Sachverständigen-Anhörung zu ANKER-Einrichtungen in Bayern am Donnerstag bestätigt: „Wir haben die Ansicht, dass jemand der politisch verfolgt ist, unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt oder derjenige, der subsidiären Schutz genießt, auch bleiben kann. Hierfür gibt es das Verfahren in den Ankerzentren, bestehend aus Ankunft, Entscheidung, Rückführung – in genau dieser Art und Weise. Das heißt auch, wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen!“ Schnelle und effiziente Verfahren sind auch besser für diejenigen Menschen, die hier Asyl beantragen. „Sie haben kurze Wege, können ihre Argumente direkt anbringen und haben einen schnellen Entscheid“, so Guttenberger.