Faire Vermietung fördern – Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern
Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben.
Das wollen wir ändern und haben uns mit einem Dringlichkeitsantrag für die steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung eingesetzt.
„Wir sind froh über jede fair vermietete Mitarbeiter- und Werkswohnung, gerade mit Blick auf den überhitzten Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen. Mietspiegel und Steuerrecht dürfen vernünftige Preisen nicht verhindern“, betont Josef Zellmeier, der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bayerischen Landtag.