Freistaat fördert zwei Kindertagesstätten im Landkreis Dachau mit mehr als 1 Million Euro
„1.158.000 Euro fließen aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm des Freistaats Bayern für den Kita-Ausbau in zwei Großprojekte in den Landkreis Dachau. Die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern erhält 680.000 Euro für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Schulkindbetreuung, wodurch
24 neue Kinderkrippenplätze und 25 neue Kindergartenplätze entstehen. 478.000 Euro bekommt die Gemeinde Petershausen für den Ersatzneubau einer 6‑gruppigen Kindertagesstätte mit 12 neuen Kinderkrippenplätzen sowie 25 neuen Kindergartenplätzen. Dies hat mir Bayerns Familienministerin Carolina Trautner mitgeteilt“, erklärte der Dachauer Landtagsabgeordnete Bernhard Seidenath heute in Dachau.
„Ich freue mich, dass wir über das Sonderinvestitionsprogramm für unser Vorhaben zusätzliche Fördermittel erhalten, die wir zur Finanzierung unseres insgesamt 9‑gruppigen Großprojekts ‚Kinderhaus Hilgertshausen‘ gut gebrauchen können. Damit können wir das Kinderbetreuungsangebot in unserer Gemeinde weiter stärken“, erklärte Dr. Markus Hertlein, Erster Bürgermeister der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern.
Auch Marcel Fath, Erster Bürgermeister der Gemeinde Petershausen, freute sich und erklärte: „Immerhin deckt die Sonderzuwendung für die Gemeinde Petershausen die aktuell gestiegenen Baukosten bei den Zimmereiarbeiten“.
Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung. Nach Seidenaths Worten ist es das Ziel des Freistaats, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen. Im aktuellen 4. Sonderinvestitionsprogramm wurden die 178 Millionen Euro an Bundesmitteln mit Landesmitteln in Höhe von 417 Millionen Euro erhöht. Insgesamt werden damit rund 73.500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert. Auch nach dem Ende des 4. Sonderinvestitionsprogramms engagiert sich der Freistaat weiter beim Kita-Ausbau. Der Fokus verschiebt sich nun allerdings auf den Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Im vorschulischen Bereich fördert der Freistaat auch künftig die Kommunen, und zwar im Rahmen des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. Die förderfähigen Kosten werden, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent, erstattet.
„Für den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Mittel bestens eingesetzt. Wir wollen aber auch höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen überall in Bayern. Hier sind die hohen Summen, die der Freistaat einsetzt, bestens angelegt“, erklärte Seidenath.