GPA-Botschaft der Woche:
Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben!
Eine von Seiten des Bundes eingesetzte Regierungskommission hat vor etwas mehr als einem halben Jahr Reform-Vorschläge für das Krankenhauswesen in Deutschland unterbreitet – und dabei sehr viele Menschen verunsichert. Am letzten Donnerstag sind Bund und Länder wieder zusammengekommen, um sich über die Eckpunkte eines künftigen Gesetzes auszutauschen. Fakt ist: Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es unabdingbar, den Ländern die Entscheidung zu überlassen, an welchem Standort welche Krankenhausleistung angeboten werden soll. Fakt ist auch: Bei den Ländern muss der entscheidende Einfluss auf die erstmalige Festlegung von Leistungsgruppen und deren Qualitätsvoraussetzungen verbleiben. Dasselbe gilt für deren spätere Weiterentwicklungen.
Die geplante neue Vorhaltefinanzierung ist zu begrüßen. Sie muss allerdings – ebenso wie die Fallpauschalen – dauerhaft auf Basis valider Kostenbetrachtungen und Kostenprognosen fortgeschrieben werden. Die Verbindung der Sektoren „ambulante“ und „stationäre Versorgung“ muss gestärkt werden, insbesondere durch die Einführung von Hybrid-DRGs.