GPA-Botschaft der Woche
Die Reform der Klinikstrukturen kann nur gelingen, wenn die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung erheblich gestärkt wird!
Zur Stärkung der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung, der Entbudgetierung und der Entbürokratisierung. Nur so kann die — im Rahmen der aktuellen Reformüberlegungen für den stationären Bereich — erforderliche Steigerung der ambulant zu erbringenden Leistungen erreicht werden.
Im stationären Bereich bedarf es künftig einer Vorhaltevergütung. Diese muss — ausgehend von den Versorgungszahlen 2019 — auch das aktuelle Leistungsgeschehen berücksichtigen. Insbesondere bei Übernahme von zusätzlichen Leistungen, die zuvor andernorts erbracht wurden, muss die Vorhaltevergütung steigen. Die sachgerechte Ausgliederung der Vorhaltekosten aus den Fallpauschalen (DRG-Katalog) muss durch das InEK erfolgen. Es sollte eine sachgerechte Kalkulation der Vorhalteanteile je DRG erfolgen. Auf dieser Basis kann die genaue Höhe des Vorhaltebudgets ermittelt werden. Dieses müssen die Krankenhäuser unabhängig von ihren erbrachten Fällen erhalten.