GPA-Botschaft der Woche

Vergü­tung für Heilmit­teler­bringer region­al­isieren! Attrak­tiv­ität der Heilmit­teler­bringer-Berufe steigern!
Für die Vergü­tung der Heilmit­teler­bringer bedarf es mehr regionaler Spiel­räume. Für den Bere­ich der Heilmit­tel wur­den 2019 mit dem Bun­des­ge­setz TSVG die Zuständigkeit­en für Verträge und Preisvere­in­barun­gen voll­ständig auf die Bun­de­sebene ver­lagert. Regionale Bedarfe find­en so keine aus­re­ichende Berück­sich­ti­gung mehr. Die Ver­tragsver­hand­lun­gen für Heilmit­tel obliegen alleine den Selb­stver­wal­tungspart­nern auf Bun­de­sebene. Diese haben nach § 125 SGB V zu beacht­en, dass die auszuhan­del­nden Preise eine leis­tungs­gerechte und wirtschaftliche Ver­sorgung ermöglichen. Zu berück­sichti­gen sind die Entwick­lung der Per­son­al- und Sachkosten sowie die durch­schnit­tlich laufend­en Kosten für den Betrieb der Heilmit­tel­prax­is. Allerd­ings wird dabei den im Bun­des­ge­bi­et stark region­al abwe­ichen­den Kosten nicht Rech­nung getra­gen. So sind die Kosten­struk­turen in Gör­litz völ­lig andere als in München. Die bay­erischen Heilmit­teler­bringer lei­den hierunter mas­siv! Dies schmälert auch die Attrak­tiv­ität der Heilmittelerbringer-Berufe!