GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Für ein Ver­sand­han­delsver­bot für ver­schrei­bungspflichtige Arzneimittel!
Die Apotheke vor Ort ist ein hohes Gut: Ohne Ter­min erhält man dort per­sön­liche Beratung in Gesund­heits­fra­gen. Mit Not­di­en­sten und der Her­stel­lung von Rezep­turarzneien erfüllen die Apothek­erin­nen und Apothek­er weit­ere Gemein­wohlpflicht­en. Eine schwierige finanzielle Sit­u­a­tion, Fachkräfte­man­gel, Lief­er­eng­pässe und Bürokratie führen bei vie­len zur Über­legung, ihre Apotheke zu schließen. Neben ein­er deut­lichen Erhöhung und Dynamisierung des Festzuschlags gemäß Arzneimit­tel­preisverord­nung von derzeit 8,35 Euro bleibt ein Ver­sand­han­delsver­bot für rezeptpflichtige Arzneimit­tel das entschei­dende Instru­ment, um die Apotheke vor Ort zu erhal­ten. Ein EuGH-Urteil vom 19.10.2016 näm­lich hat zu ein­er Wet­tbe­werb­sverz­er­rung zwis­chen aus­ländis­chen Ver­sand- und inländis­chen Präsen­za­potheken geführt, die auch das Vor-Ort-Apotheken­stärkungs­ge­setz von Ende 2020 nicht kom­plett aufheben kon­nte. Wir brauchen daher ein Ver­sand­han­delsver­bot für ver­schrei­bungspflichtige Arzneimit­tel, wie es in der Mehrheit der EU-Mit­glied­staat­en gilt!