GPA-Botschaft der Woche:
Pflegekräfte müssen von pflegefremden Aufgaben entlastet werden!
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist dramatisch. Es muss deshalb alles getan werden, dass sich Pflegekräfte auf ihre eigentliche Aufgabe – die Pflege der ihnen anvertrauten Menschen – konzentrieren können. Aus diesem Grund und um die Pflege aufzuwerten, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PPSG) im Jahr 2018 entschieden, dass die Personalkosten für am Krankenbett tätige Pflegekräfte aus den DRGs ausgegliedert werden und gesondert nach den tatsächlich in jedem einzelnen Krankenhaus entstehenden Kosten von den Kassen refinanziert werden müssen. Wir müssen nun leider beobachten, dass dies mancherorts genau zum gegenteiligen Effekt geführt hat: so werden examinierte Pflegekräfte aktuell für Tätigkeiten eingesetzt, die zuvor von Hilfskräften durchgeführt wurden, die fachfremd sind oder die auch von anderen Berufsgruppen ausgeübt wurden. Nicht selten wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterer Lohngruppen entlassen und durch Pflegekräfte ersetzt, etwa beim Bettenhol- und ‑bringedienst, bei der Essensverteilung, bei bürokratischen Zuarbeiten anstelle von Stationssekretärinnen und ‑sekretären oder — unter dem Schlagwort „mobilisierende Pflege“ — anstelle von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Die Vollfinanzierung der Pflege hat auf diese Weise dazu geführt, dass Pflegekräfte zuvor von anderen Mitarbeitenden ausgeführte Tätigkeiten übernehmen mussten – mit der Folge einer Überlastung und Frustration der Pflegekräfte. Dies verschärft den ohnehin schon dramatischen Mangel an Pflegekräften. Deshalb ist nun wieder der Bundesgesetzgeber gefragt, hier nachzujustieren.