GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Bei Krankheit gibt es bisher nur schwarz oder weiß: Entweder ist ein Arbeitnehmer arbeitsfähig. Oder er ist es nicht. Ins Graue changiert die Rechtslage aktuell erst am Ende einer Krankschreibung: mit einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Beruf. Die Arbeitswelt hat sich inzwischen aber sehr gewandelt, etwa durch flexible Arbeitszeiten oder durch Home-Office. Letzteres kann einem Arbeitnehmer entgegenkommen, der als infektiös gilt. Oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist. So muss eine Fußverletzung eine Bürotätigkeit nicht per se unmöglich machen: die eingeschränkte Mobilität fällt im Home-Office nicht so sehr ins Gewicht. Der Expertenrat der Bundesregierung zu „Gesundheit und Resilienz“ hat in seiner 13. Stellungnahme am 27.2.25 genau dies vorgeschlagen: eine Gesetzesänderung, die eine teilweise Krankschreibung und damit die Ausstellung einer abgestuften AU-Bescheinigung ermöglicht. Der Umfang einer Teil-Krankschreibung soll sich dabei nach dem Grad der erhaltenen Arbeitsfähigkeit richten. Gut so!