GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Bei Krankheit gibt es bish­er nur schwarz oder weiß: Entwed­er ist ein Arbeit­nehmer arbeits­fähig. Oder er ist es nicht. Ins Graue chang­iert die Recht­slage aktuell erst am Ende ein­er Krankschrei­bung: mit ein­er stufen­weisen Wiedere­ingliederung in den Beruf. Die Arbeitswelt hat sich inzwis­chen aber sehr gewan­delt, etwa durch flex­i­ble Arbeit­szeit­en oder durch Home-Office. Let­zteres kann einem Arbeit­nehmer ent­ge­genkom­men, der als infek­tiös gilt. Oder in sein­er Mobil­ität eingeschränkt ist. So muss eine Fußver­let­zung eine Bürotätigkeit nicht per se unmöglich machen: die eingeschränk­te Mobil­ität fällt im Home-Office nicht so sehr ins Gewicht. Der Experten­rat der Bun­desregierung zu „Gesund­heit und Resilienz“ hat in sein­er 13. Stel­lung­nahme am 27.2.25 genau dies vorgeschla­gen: eine Geset­zesän­derung, die eine teil­weise Krankschrei­bung und damit die Ausstel­lung ein­er abgestuften AU-Bescheini­gung ermöglicht. Der Umfang ein­er Teil-Krankschrei­bung soll sich dabei nach dem Grad der erhal­te­nen Arbeits­fähigkeit richt­en. Gut so!