GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

His­torisch gewach­sen wird in Bay­ern klin­is­che Geburtshil­fe zu 80% von freiberu­flichen Beleghe­bam­men geleis­tet. Bun­desweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20%. Der Hebam­men­hil­fever­trag nach § 134a SGB V regelt die Bedin­gun­gen und Vergü­tung­shöhen, mit denen die rund 19.000 bun­desweit freiberu­flich täti­gen Hebam­men ihre erbracht­en Leis­tun­gen mit den Krankenkassen abrech­nen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebam­men­hil­fever­trag einen Schiedsspruch, der die Einkom­menssi­t­u­a­tion der Beleg-Hebam­men im Freis­taat deut­lich ver­schlechtert. Deren let­zte Vergü­tungser­höhung liegt nun 7 Jahre zurück. Beleghe­bam­men aber sind sys­tem­rel­e­vant! Sie leis­ten Unverzicht­bares für Frauen und junge Fam­i­lien in ein­er extrem vul­ner­a­blen Leben­sphase. Um zu ver­hin­dern, dass Beleg-Hebam­men nun im großen Stil aus der Geburtshil­fe aussteigen, bedür­fen sie ein­er größeren finanziellen Wertschätzung! Dazu passt gut, dass der Welt­ge­sund­heit­stag am 7.4.2025 unter dem Mot­to „Healthy begin­nings, hope­ful futures“ stand und der Geburtshil­fe gewid­met war.