GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Historisch gewachsen wird in Bayern klinische Geburtshilfe zu 80% von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Bundesweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20%. Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebammenhilfevertrag einen Schiedsspruch, der die Einkommenssituation der Beleg-Hebammen im Freistaat deutlich verschlechtert. Deren letzte Vergütungserhöhung liegt nun 7 Jahre zurück. Beleghebammen aber sind systemrelevant! Sie leisten Unverzichtbares für Frauen und junge Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase. Um zu verhindern, dass Beleg-Hebammen nun im großen Stil aus der Geburtshilfe aussteigen, bedürfen sie einer größeren finanziellen Wertschätzung! Dazu passt gut, dass der Weltgesundheitstag am 7.4.2025 unter dem Motto „Healthy beginnings, hopeful futures“ stand und der Geburtshilfe gewidmet war.