GPA-Botschaften der Woche
Mehr Patientenverfügungen!
In einer Patientenverfügung – Formulare sind im Internat abrufbar – kann jede volljährige Person schriftlich festhalten, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sie konkret im Fall bestimmter gesundheitlicher Zustände (z.B. in einer plötzlichen Notsituation oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit) wünscht oder ablehnt. Dies hilft den Behandelnden; aber auch den Betroffenen: Indem sie den Patientenwillen schriftlich festlegt, stärkt eine Patientenverfügung die Selbstbestimmung. Laut einer RKI-Veröffentlichung vom 20.9.2023 haben in Deutschland nur 44,8% der ab 50-Jährigen eine Patientenverfügung: 50,1% der Frauen und 39,2% der Männer. Diese Zahlen sollten steigen! Hausärzte können ideal über die Bedeutung von Patientenverfügungen informieren und zu deren Inhalten beraten. Der durch die Beratungsgespräche entstehende hohe Zeitaufwand sollte aber angemessen vergütet werden, etwa mit Hilfe einer eigenen Abrechnungsziffer. So ließe sich die Verbreitung von Patientenverfügungen deutlich steigern!