Gute Nachrichten für Familien
Das Familiengeld wird nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet. Bayern hat sich im Streit um das Familiengeld durchgesetzt: Das SPD-geführte Bundessozialministerium verzichtet auf die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen wie etwa Hartz IV. Danach wird Bayern das Familiengeldgesetz ändern. Die Jobcenter sollen entsprechende Nachzahlungen veranlassen.